Grau-weiße Zeichnung eines liegenden Tigers - bildlich für Markenrecht

Markenrecht

Eine Marke ist viel mehr als ein bloßes Kennzeichen: Eine Marke hat wesentlichen Anteil am Unternehmenswert.

Daher sollten Marken in allen Phasen ihres Lebenszyklus sorgfältig gehegt und gepflegt werden: Beginnend mit der Markenrecherche im Vorfeld einer Markenanmeldung, über die zukunftsfähige Ausrichtung bestehender Marken, die Erweiterung und Verlängerung des Markenschutzes bei Veränderung von unternehmerischen Schwerpunkten, bis hin zur Verteidigung Ihrer Markenrechte.

Dabei unterstützen wir Sie von Anfang an. Wir beraten im Entstehungs­prozess, auch als rechtlicher Sparringspartner, um mit Ihnen aus einer Idee eine schutzfähige Marke zu entwickeln. Wir kümmern uns selbstverständlich auch um Formales, in der Anmeldung wie in der laufenden Arbeit mit Ihren Marken. Und nicht zuletzt setzen wir uns dafür ein, Ihre IP-Werte zu verteidigen: außergerichtlich, in behördlichen Verfahren und natürlich vor Gericht. So wird aus Schutzfähigkeit echter marken­rechtlicher Schutz – national und international. So kreieren und schützen Sie mit unserer Hilfe Ihre IP-Werte.

Und sollten Sie dem Vorwurf einer Markenrechts­verletzung ausgesetzt sein – kein Problem. Auch darum kümmern wir uns professionell.

 

Am Anfang einer jeden Marke steht eine Idee – eine Idee, aus der im besten Fall ein eintragungsfähiges Kennzeichen wird, eine Marke. Wir begleiten den Weg zur Marke von Anfang an, ganz nach individuellem Bedarf. Wir

  • entwerfen, prüfen und verhandeln Verträge über die Entwicklung / Ausarbeitung von Zeichen (Geheimhaltung etc.),
  • unterstützen in der Entwicklung von eintragungsfähigen Zeichen,
  • (er)klären unterschiedliche Marken-Arten (Wortmarke, Bildmarke, Wortbildmarke etc.)
  • (er)klären Schutzgebiete: nationale Marken (DPMA), Unionsmarke (EUIPO) und internationale Anmeldung (IR-Marken, WIPO)
  • grenzen zu anderen Schutzrechten ab (Design etc.)
  • beraten über individuell passenden Schutzumfang: Schutzgebiet und Nizza-Klassen
  • klären Kollisionsrisiken mit bestehenden Marken (Ähnlichkeits­recherchen, Risiko­analysen)
  • klären über Rechtsfolgen einer kollidierenden Anmeldung auf
  • melden Marken an und tragen sie ein (DPMA, EUIPO oder WIPO) und
  • entwickeln mit Ihnen Markenstrategien

Ist eine Marke eingetragen, beginnt oft erst die eigentliche Arbeit, die unternehmerische Arbeit und damit häufig die juristische Arbeit mit der Marke.

Arbeit mit Marken kann dann vieles sein: ein Marken­portfolio aufzubauen, strategisch geschickt zu halten und bei Bedarf zu erweitern oder zu verkleinern. Markenarbeit bedeutet aber auch: Marken über Lizenzierungen für sich arbeiten zu lassen oder Drittmarken strategisch geschickt zu lizenzieren und zu nutzen. Und nicht zuletzt ist Vorgehen gegen Schutzrechts­verletzungen eigener Marken Markenarbeit: um Marken vor (wirtschaftlicher) Ausbeutung zu schützen und um Image-Schäden möglichst früh einzudämmen.

Deswegen

  • kümmern wir uns um die Überwachung von gesetzlichen Schutzfristen
  • unterstützen wir Sie bei strategischen Entscheidungen (Schutzfrist verlängern – ja oder nein)
  • monitoren wir Marken bzw. Marken­portfolios, prüfen also Marken und Portfolios regelmäßig auf Kollisionen
  • beraten wir Sie, wenn das Monitoring Handlungsbedarf signalisiert
  • erstellen, prüfen oder verhandeln wir Markenlizenz­verträge für Sie als Lizenzgeber oder Lizenznehmer

Eine Marke ist ein Ausschließlichkeits­recht – juristisch gesagt. Wer Inhaber einer Marke ist, darf im Schutzumfang der Marke anderen erlauben oder untersagen, seine Marke zu „nutzen“. Und exakt das ist der Wert einer Marke. Nachhaltiger Markenschutz und nachhaltiges Arbeiten mit Marken ist insbesondere auch die Verteidigung von Marken.

Auch darum kümmern wir uns für Sie. Immer unter der Prämisse, angemessene Maßnahmen zu finden: um nicht mit Kanonen auf Spatzen zu schießen und doch Rechts­verletzungen effizient zu ahnden oder den Vorwurf von Rechtsverletzungen aus der Welt zu schaffen. Das betrifft behördliche Verfahren ebenso wie die aktive Abmahnung von Markenrechts­verletzungen oder aber genauso auch die Durchsetzung Ihrer Rechte und Ansprüche mithilfe von Verletzungs­klagen und einstweiligen Verfügungen, wenn es eilt. Deshalb

  • führen wir behördliche Verfahren (Widerspruchs­verfahren, Beschwerde­verfahren oder Löschungs­verfahren) für Sie durch – national und international
  • mahnen wir Rechts­verletzungen Dritter aktiv ab und fordern zur Abgabe von Unterlassungs­erklärungen auf
  • gehen wir gerichtlich mit einstweiligen Verfügungen und Gerichtsverfahren gegen Verletzungshandlungen vor
  • strengen wir bei Bedarf Grenzbeschlagnahmen in Zusammenarbeit mit Zollbehörden an
  • kümmern wir uns um die Vernichtung von markenrechts­widrigen Waren und
  • setzen nicht zuletzt Ihre Rechte und Ansprüche aus Markenlizenz­verträgen durch

Ein Design ist die Erscheinungsform eines ganzen Erzeugnisses oder eines Teils davon. Ein Design – früher und heute international immer noch Geschmacks­muster – kann zwei- oder dreidimensional sein. Maßgeblich für seine Individualität und damit für seine Schutzfähigkeit sind dann Elemente wie z. B. Konturen, Farben, Oberflächen.

Geht es um Rechtliches im Zusammenhang mit Designs, ist vieles sehr ähnlich wie bei Marken. Insofern ist auch unsere Arbeit mit Designs bzw. Geschmacks­mustern sehr ähnlich: wir machen Designs, wir arbeiten damit und verteidigen sie außergerichtlich und vor Gericht.

Wird Ihnen eine Marken- oder Designverletzung vorgeworfen, kümmern wir uns auch darum. Denn nicht selten werden (vermeintliche) Verletzungen von Markenrechten abgemahnt oder sofort gerichtliche Schritte angestoßen (einstweilige Verfügung, Unterlassungs­klage etc.).

Ob rechtliche Schritte gegen Sie berechtigt sind oder unberechtigt, prüfen wir in einem ersten Schritt, wenn nötig sehr kurzfristig. Ist der Vorwurf unberechtigt, ist die rechtliche Lage uneindeutig oder doch zu Ihren Ungunsten eindeutig, klären wir mit Ihnen, was strategisch, rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll ist: aktives Abwehren, eine außer­gericht­liche Einigung oder schlichtweg: nichts tun. Denn die eine richtige Vorgehensweise gibt in einer solchen Situation nicht. Und so sehen wir es als unsere Aufgabe, herauszufinden, was für Sie in Bezug auf einen konkreten Vorwurf der richtige Weg ist, und diesen Weg dann konsequent zu gehen. Mit Verhandlungsgeschick, Durchsetzungs­stärke und Durchhalte­vermögen kümmern wir uns um

  • die außergerichtliche Abwehr von Abmahnungen
  • Ihre Vertretung in (inter-) nationalen behördlichen Verfahren, die Dritte gegen Sie anstrengen (Widerspruchs-, Beschwerde- oder Löschungs­verfahren)
  • einen Einspruch gegen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung
  • Ihre Vertretung im Klageverfahren zur Abwehr von Schadensersatz­forderungen