Markenrechtliche Abmahnung

Sie haben eine Abmahnung wegen Verletzung von Markenrecht erhalten? Man wirft Ihnen die Verwendung eines geschützten Begriffes oder Logos vor? Zudem fordert man von Ihnen die Abgabe einer Unterlassungs­erklärung und die Zahlung meist vierstelliger Beträge?

Als Empfänger einer marken­recht­lichen Abmahnung sieht man sich einer Menge von Vorwürfen und Forderungen ausgesetzt.

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Das ist der Vorwurf

Mit einer marken­recht­lichen Abmahnung wird dem Empfänger vorgeworfen, eine Bezeichnung oder ein Logo, welches als Marke in Deutschland, der EU oder international geschützt ist, ohne Zustimmung des Markeninhabers im geschäftlichen Verkehr verwendet zu haben.

Warum ist das so?

Alleine der Inhaber der geschützten Marke darf entscheiden, wer seine Marke im geschäftlichen Verkehr verwenden darf. Der Markeninhaber hat insofern ein in § 14 Markengesetz verankertes Ausschließlich­keits­recht.

Das ist die Rechtslage

Eingetragene Marken entfalten Schutz für bestimmte Waren und Dienstleistungen. Eine Marke schützt den Inhaber aber nur vor unbefugter Verwendung seiner Marke für die geschützten Waren und Dienst­leistungen oder solcher Waren und Dienst­leistungen, die zu den Geschützten ähnlich sind.

Darüber hinaus kann der Inhaber der geschützten Marke Dritten nicht nur die Verwendung eines identischen Zeichens untersagen sondern unter der Voraussetzung diverser Umstände auch die Verwendung von Zeichen und Worten, welche seiner Marke ähnlich bzw. verwechslungs­fähig sind.

Aber: Voraussetzungen für Markenschutz

Wie Sie sehen, sind an eine berechtigte marken­rechtliche Abmahnung diverse Voraussetzungen geknüpft. Diese sind:

  1. Verwendung des geschützten Zeichens oder eines Zeichens, welches zu dem geschützten Zeichen verwechslungs­fähig ist.
  2. Handeln im geschäftlichen Verkehr
  3.  Markenmäßige Verwendung der geschützten Marke
  4. Die Verwendung muss ohne Zustimmung des Markeninhabers erfolgt sein

Aus diesen Voraus­setzungen für eine berechtigte Abmahnung ergeben sich auch diverse Möglich­keiten, eine erhaltene Abmahnung als unberechtigt zurückzuweisen.

Unser Tipp

Wir prüfen Ihre Abmahnung im Markenrecht. Wir sagen Ihnen, ob die eben genannten Voraus­setzungen vorliegen. Darüber prüfen wir auch, ob die Marke, aus welcher der Inhaber seine Rechte herleitet, widerspruchs­frei und rechtskräftig eingetragen ist und womöglich auch, ob die entsprechende Marke benutzungs­pflichtig ist und auch rechts­erhaltend durch den Markeninhaber benutzt wird.

Darüber hinaus ist bei der Verwendung von nicht identischen sondern womöglich ähnlichen Zeichen immer zu prüfen, ob tatsächlich Verwechslungs­gefahr zwischen den beiden Zeichen vorliegt. Auch dies sollte durch einen im Markenrecht fachkundigen Rechtsanwalt geschehen.

Aufgrund unserer lang­jährigen Erfahrung im Markenrecht und im Umgang mit marken­recht­lichen Abmahnungen beraten wir ständig Unternehmen zu ihren Möglich­keiten beim Erhalt einer marken­recht­lichen Abmahnung.

Kostenlose telefonische Erstberatung! Kontaktieren Sie uns

Grundsätzlich empfehlen wir bei Erhalt einer marken­recht­lichen Abmahnung folgendes:

  1. Nehmen Sie keinen Kontakt zur abmahnenden Kanzlei auf.
  2. Unterzeichnen Sie nicht vorschnell eine beigefügte Unterlassungs­erklärung.
  3. Aber: Beachten Sie unbedingt die gesetzten Fristen. Die Nichteinhaltung der Fristen kann den Erlass einer einstweiligen Verfügung zur Folge haben, wodurch erhebliche Mehrkosten entstehen.
  4. Und: Lassen Sie sich umfassend zu Ihren Möglich­keiten, den Risiken und den entstehenden Kosten beraten. Das konkrete Vorgehen ist stets abhängig vom Einzelfall.

Wir bemühen uns um eine sofortige Rückmeldung – weil „Zeit“ hier „Geld“ bedeutet! Wir beraten und vertreten Sie zielführend. Selbstverständlich berück­sichtigen wir die wirtschaft­lichen Interessen Ihres Unternehmens. Zudem gilt es wegen der oft kurzen Fristen, schnell zu sein und transparent in Bezug auf die für unsere Leistungen entstehenden Kosten. Beides können Sie von uns erwarten – genauso wie die inhaltliche Kompetenz und Erfahrung.

Im Rahmen unserer kostenlosen telefonischen Erstberatung informieren wir Sie umfassend.

Wenden Sie sich vertrauensvoll an uns solange es noch nicht zu spät ist.

Reagieren Sie unbedingt vor Fristablauf!

Ihr Rechtsanwalt Markus Brehm

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https://www.kanzleibrehm.de/news/

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