Wettbewerbsrecht
Das Wettbewerbsrecht regelt fairen Wettbewerb. So frei Unternehmen am Markt agieren können, rechtlich setzt das Wettbewerbsrecht u.a. dort Grenzen, wo Marktverhalten Wettbewerber mehr oder minder gezielt behindert, Marktpositionen anderer rechtswidrig ausgenutzt werden oder ein Rechtsbruch in anderen Bereichen bewusst in Kauf genommen wird, um sich Vorteile zu verschaffen.
Damit Sie wettbewerbsrechtlich sicher am Markt agieren können und sich gegen Wettbewerbsverletzungen von Konkurrenten effektiv zur Wehr setzen können, unterstützen wir Sie im Wettbewerbsrecht: in Marketing und Kommunikation, im Vertrieb, bei der Produktgestaltung und in allen anderen Bereichen, in denen wettbewerbsrechtliche Probleme auftreten können. Und natürlich verteidigen wir Sie, wenn Ihnen so etwas zum Vorwurf gemacht wird.
Korrekt am Markt agieren
Das Wettbewerbsrecht ist vor allem für Unternehmenskommunikation, Marketing, Werbung und Vertrieb essenziell – online wie offline: in Texten, Werbekampagnen, Mailings, Verkaufsunterlagen aber auch im Suchmaschinenmarketing. Ob es dabei um Waren oder Dienstleistungen geht, ist zweitrangig, auch wenn prinzipiell für Herstellung und Vertrieb von Waren noch mehr wettbewerbsrechtliche Vorschriften gelten. Denn auch die Missachtung von Pflichten zur Kennzeichnung von Textilien oder Lebensmitteln oder von Regelungen im Hinblick auf das Inverkehrbringen von Verpackungen kann wettbewerbsrechtliche Abmahnungen oder Klagen zur Folge haben.
Dabei gestaltet sich der Umgang mit dem Wettbewerbsrecht oft nicht ganz einfach: es gibt zahllose Vorschriften, die wettbewerbsrechtlich relevant sind. Das Wettbewerbsrecht kennt etliche sehr dehnbare Rechtsbegriffe. Entschieden wird nicht selten mehr oder minder im Einzelfall und die wettbewerbsrechtliche Rechtsprechung ist ständig in Bewegung.
Deshalb sind wir gerne Ihr Ansprechpartner, wenn Sie professionelle, unkomplizierte Unterstützung mit Augenmaß im Wettbewerbsrecht benötigen.
Wir unterstützen Sie im Wettbewerbsrecht u.a. bei / mit der
- Schulung von Mitarbeitern aus den Bereichen Kommunikation, Marketing, Vertrieb
- Erarbeitung von Strategien für einen rechtssicheren Marktauftritt
- Erarbeitung von Compliance-Richtlinien im Wettbewerbsrecht
- rechtssicheren Planung und Umsetzung im Bereich CI / CD und bei konkreten Kampagnen
- Klärung Ihrer Rechtsfragen im Bereich Claims, Titel und Marken etc.
- Klärung rechtlicher Vorgaben für Produktkennzeichnung, z. B. Textilien, Kosmetik, Lebensmittel etc.
- Gestaltung, Prüfung und Verhandlung von Verträgen mit Agenturen, Produktionsfirmen inkl. Haftungsregelungen
- Prüfung von AGB, Widerrufsbelehrung, Gewinnspielen und Maßnahmen im Direktmarketing
- wettbewerbs- & medienrechtlichen Überprüfung von Online-Auftritten (Website, Social Media, Onlineshops)
Vorgehen gegen Wettbewerbsverletzungen
Auf ein und demselben Markt – unabhängig von der Größe des Marktes und der Marktteilnehmer – sind Kunden und Marktanteile hart umkämpft. Dass Wettbewerber untereinander dabei die Grenzen des rechtlich Zulässigen austesten, ist normaler Bestandteil des Wettbewerbs. Überschreiten Wettbewerber aber die Grenzen des Erlaubten, z. B. mit belästigender oder irreführender Werbung, mit Herabsetzungen von Wettbewerbern, mit Verletzungen von Betriebsgeheimnissen, oder versuchen sie sich durch Rechtsbruch Vorteile zu verschaffen, sollte man dagegen rechtlich vorgehen – zeitnah und konsequent.
Denn wie stark eine Wettbewerbsverletzung geschäftsschädigend wirkt, wird oft erst im Nachhinein klar. Insofern ist möglichst frühzeitiges Vorgehen gegen wettbewerbswidriges Verhalten von Konkurrenten effektive Schadensbegrenzung.
Um Sie in Ihrem Markt vor wettbewerbswidrigem Verhalten anderer Marktteilnehmer zu schützen, kümmern wir uns deshalb u.a. um die
- Prüfung konkreter Marktverhaltensweisen von Wettbewerbern (Kampagnen etc.)
- strategische Rechtsberatung bei Rechtsverletzungen durch Wettbewerber
- außergerichtliche Abmahnung von Wettbewerbsverstößen
- Anträge bei Gericht auf Erlass einstweiliger Verfügungen bei Wettbewerbsverstößen
- Klageverfahren gegen Wettbewerber auf Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz, Gewinnabschöpfung etc.
Vorwurf einer Wettbewerbsverletzung
Nicht immer kommt wettbewerbsrechtliche Beratung rechtzeitig oder ein kalkuliertes wettbewerbliches Restrisiko führt zum Erhalt einer Abmahnung, einstweiligen Verfügung oder Klage. Den Vorwurf eines Wettbewerbsverstoßes zu ignorieren ist allerdings keine Lösung, auch wenn man überzeugt ist, zu Unrecht in Anspruch genommen zu werden. Steht ein Wettbewerbsverstoß im Raum, gilt es, sich außergerichtlich zu einigen oder den Fall gerichtlich überprüfen zu lassen.
Welche Strategie die richtige ist, ist einzelfallabhängig. Genau das finden wir mit Ihnen und für Sie heraus und reagieren, wenn notwendig, sehr kurzfristig. Wir beraten Sie darüber hinaus, ob und wie man künftig Wettbewerbsverletzungen von vornherein vermeiden kann.
Zuvor unterstützen wir Sie beim Vorwurf einer Wettbewerbsverletzung u.a. mit
- Abwehr wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen
- Hinterlegung von Schutzschriften
- Einspruch gegen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung
- Vertretung in Klageverfahren auf Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz etc.
Markenrecht und Wettbewerbsrecht. In diesen Bereichen sind wir zu Hause.
Wie wir das alles tun? Prüfend, gestaltend, verhandelnd oder streitend. Als punktuelle Unterstützung oder im Rahmen einer langfristigen Zusammenarbeit. Ganz nach Ihren Bedürfnissen. Jedenfalls persönlich, schnell und unkompliziert.