Wettbewerb

Wettbewerbsrecht

Das Wettbewerbsrecht regelt fairen Wettbewerb. So frei Unternehmen am Markt agieren können, rechtlich setzt das Wettbewerbs­recht u.a. dort Grenzen, wo Marktverhalten Wettbewerber mehr oder minder gezielt behindert, Marktpositionen anderer rechtswidrig ausgenutzt werden oder ein Rechtsbruch in anderen Bereichen bewusst in Kauf genommen wird, um sich Vorteile zu verschaffen.

Damit Sie wettbewerbs­rechtlich sicher am Markt agieren können und sich gegen Wettbewerbs­verletzungen von Konkurrenten effektiv zur Wehr setzen können, unterstützen wir Sie im Wettbewerbsrecht: in Marketing und Kommunikation, im Vertrieb, bei der Produktgestaltung und in allen anderen Bereichen, in denen wettbewerbs­rechtliche Probleme auftreten können. Und natürlich verteidigen wir Sie, wenn Ihnen so etwas zum Vorwurf gemacht wird.

Markus Brehm | Rechtsanwalt

Update: 19.07.2024

Korrekt am Markt agieren

Das Wettbewerbsrecht ist vor allem für Unternehmens­kommunikation, Marketing, Werbung und Vertrieb essenziell – online wie offline: in Texten, Werbekampagnen, Mailings, Verkaufsunterlagen aber auch im Suchmaschinen­marketing. Ob es dabei um Waren oder Dienst­leistungen geht, ist zweitrangig, auch wenn prinzipiell für Herstellung und Vertrieb von Waren noch mehr wettbewerbs­rechtliche Vorschriften gelten. Denn auch die Missachtung von Pflichten zur Kennzeichnung von Textilien oder Lebensmitteln oder von Regelungen im Hinblick auf das Inverkehr­bringen von Verpackungen kann wettbewerbs­rechtliche Abmahnungen oder Klagen zur Folge haben.

Dabei gestaltet sich der Umgang mit dem Wettbewerbs­recht oft nicht ganz einfach: es gibt zahllose Vorschriften, die wettbewerbs­rechtlich relevant sind. Das Wettbewerbs­recht kennt etliche sehr dehnbare Rechts­begriffe. Entschieden wird nicht selten mehr oder minder im Einzelfall und die wettbewerbs­rechtliche Recht­sprechung ist ständig in Bewegung.

Deshalb sind wir gerne Ihr Ansprechpartner, wenn Sie professionelle, unkomplizierte Unterstützung mit Augenmaß im Wettbewerbsrecht benötigen.

Wir unterstützen Sie im Wettbewerbsrecht u.a. bei / mit der

  • Schulung von Mitarbeitern aus den Bereichen Kommunikation, Marketing, Vertrieb
  • Erarbeitung von Strategien für einen rechtssicheren Marktauftritt
  • Erarbeitung von Compliance-Richtlinien im Wettbewerbs­recht
  • rechtssicheren Planung und Umsetzung im Bereich CI / CD und bei konkreten Kampagnen
  • Klärung Ihrer Rechtsfragen im Bereich Claims, Titel und Marken etc.
  • Klärung rechtlicher Vorgaben für Produkt­kennzeichnung, z. B. Textilien, Kosmetik, Lebensmittel etc.
  • Gestaltung, Prüfung und Verhandlung von Verträgen mit Agenturen, Produktions­firmen inkl. Haftungs­regelungen
  • Prüfung von AGB, Widerrufs­belehrung, Gewinnspielen und Maßnahmen im Direktmarketing
  • wettbewerbs- & medienrechtlichen Überprüfung von Online-Auftritten (Website, Social Media, Onlineshops)

Vorgehen gegen Wettbewerbsverletzungen

Auf ein und demselben Markt – unabhängig von der Größe des Marktes und der Markt­teilnehmer – sind Kunden und Marktanteile hart umkämpft. Dass Wettbewerber untereinander dabei die Grenzen des rechtlich Zulässigen austesten, ist normaler Bestandteil des Wettbewerbs. Überschreiten Wettbewerber aber die Grenzen des Erlaubten, z. B. mit belästigender oder irreführender Werbung, mit Herabsetzungen von Wettbewerbern, mit Verletzungen von Betriebs­geheimnissen, oder versuchen sie sich durch Rechtsbruch Vorteile zu verschaffen, sollte man dagegen rechtlich vorgehen – zeitnah und konsequent.

Denn wie stark eine Wettbewerbs­verletzung geschäfts­schädigend wirkt, wird oft erst im Nachhinein klar. Insofern ist möglichst frühzeitiges Vorgehen gegen wettbewerbs­widriges Verhalten von Konkurrenten effektive Schadens­begrenzung.

Um Sie in Ihrem Markt vor wettbewerbswidrigem Verhalten anderer Marktteilnehmer zu schützen, kümmern wir uns deshalb u.a. um die

  • Prüfung konkreter Marktverhaltens­weisen von Wettbewerbern (Kampagnen etc.)
  • strategische Rechtsberatung bei Rechtsverletzungen durch Wettbewerber
  • außergerichtliche Abmahnung von Wettbewerbs­verstößen
  • Anträge bei Gericht auf Erlass einstweiliger Verfügungen bei Wettbewerbs­verstößen
  • Klageverfahren gegen Wettbewerber auf Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz, Gewinnabschöpfung etc.

Vorwurf einer Wettbewerbsverletzung

Nicht immer kommt wettbewerbs­rechtliche Beratung rechtzeitig oder ein kalkuliertes wettbewerbliches Restrisiko führt zum Erhalt einer Abmahnung, einstweiligen Verfügung oder Klage. Den Vorwurf eines Wettbewerbs­verstoßes zu ignorieren ist allerdings keine Lösung, auch wenn man überzeugt ist, zu Unrecht in Anspruch genommen zu werden. Steht ein Wettbewerbs­verstoß im Raum, gilt es, sich außergerichtlich zu einigen oder den Fall gerichtlich überprüfen zu lassen.

Welche Strategie die richtige ist, ist einzelfallabhängig. Genau das finden wir mit Ihnen und für Sie heraus und reagieren, wenn notwendig, sehr kurzfristig. Wir beraten Sie darüber hinaus, ob und wie man künftig Wettbewerbs­verletzungen von vornherein vermeiden kann.

Zuvor unterstützen wir Sie beim Vorwurf einer Wettbewerbs­verletzung u.a. mit

  • Abwehr wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen
  • Hinterlegung von Schutzschriften
  • Einspruch gegen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung
  • Vertretung in Klageverfahren auf Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz etc.

Markenrecht und Wettbewerbsrecht. In diesen Bereichen sind wir zu Hause.

Wie wir das alles tun? Prüfend, gestaltend, verhandelnd oder streitend. Als punktuelle Unterstützung oder im Rahmen einer langfristigen Zusammenarbeit. Ganz nach Ihren Bedürfnissen. Jedenfalls persönlich, schnell und unkompliziert.