Grau-weiße Zeichnung von drei im Kreis schwimmenden Koi-Karpfen - bildlich für Urheberrecht

Urheberrecht

Urheberrecht ist das Recht der Kreativen, aber eben nicht nur: es schützt schöpferische Leistungen als Werk und legt fest, wer Werke unter welchen Konditionen wie nutzen darf.

So wird das Urheberrecht als Recht aller Kreativen auch zum Recht derer, die Ergebnisse kreativer Arbeit nutzen: medienschaffende / medientreibende Unternehmen wie z. B. Agenturen, Verlage, Musiklabel, Film- und TV-Produzenten, Konzert­veranstalter genauso wie jedes andere Wirtschafts­unternehmen, das mit und in den Medien arbeitet.

Weil wir mit Leidenschaft im Urheberrecht arbeiten, beraten, vertreten und schulen wir aus Überzeugung Kreativ­schaffende genauso wie Verwerter und Nutzer, ob Einzelkämpfer oder Konzern in allen Sparten künstlerischen Schaffens.

Und weil wir beide Seiten der gleichen Medaille kennen und seit Jahren in diesem Umfeld arbeiten, zeichnet uns dabei eines aus: wir finden mit Augenmaß pragmatische Lösungen im besten Sinne. Wir machen Dinge möglich und stellen nicht zuerst in den Vordergrund, warum etwas nicht geht.

Werke sind zentrales Thema im Urheberrecht, genauso die Bedingungen, unter denen Texte, Fotos, Musik, Malerei, Skulpturen, unter Umständen auch Choreografien oder Datenbanken etc. genutzt oder z. B. geändert werden dürfen. Beides ist vor allem in der modernen Kommunikation von großer Bedeutung. Denn moderne (Unternehmens-) Kommunikation benötigt Content in allen Medien und Formaten. Dabei muss sich die Nutzung von Inhalten vor allem an die Regeln des Urheberrechts halten.

Deshalb sind wir Ansprech­partner für Kreative und andere Rechteinhaber, die den Umfang ihrer Rechte kennen, effizient verwerten und bei Bedarf gegen Rechts­verletzungen vorgehen wollen. Genauso sind wir aber auch Ansprechpartner für geschäftsmäßige Nutzer kreativer Leistungen aller Branchen: um zu beraten, Verträge zu gestalten, um zu schulen oder in Auseinander­setzungen über (den Umfang von) Nutzungsrechte(n) zu unterstützen.

Aus diesem Grund sind wir die Kanzlei, auf die Sie sich verlassen können, wenn Sie

  • eine professionelle Rechtsanalyse im kreativen Bereich / Urheberrecht benötigen
  • wissen wollen, ob ein „Werk“ tatsächlich urheberrechtlich geschützt ist
  • strategische Handlungsempfehlungen im Umgang mit Urheberrechten benötigen
  • Ihr Werk hinterlegen lassen wollen (Prioritätsnachweise)
  • als darstellender Künstler Fragen zu Leistungsschutzrechten haben
  • mit Abmahnung, einstweiliger Verfügung, Unterlassungs- und Schadens­ersatz­klage gegen Rechts­verletzungen vorgehen wollen (unlizenzierte Nutzung, unberechtigte Bearbeitung, Werkvernichtung, Plagiat etc.)
  • eine Abmahnung, einstweilige Verfügung oder Klage mit anwaltlicher Unterstützung abwehren wollen
  • Ihre Mitarbeiter im Umgang mit dem Urheberrecht z. B. in der Unternehmens­kommunikation schulen wollen

Verträge spielen im Urheberrecht eine enorm wichtige Rolle – ob im Bereich Musik, Literatur und Text, aber natürlich auch und gerade im Bereich Fotografie und Film. Sind doch Verträge in allen Bereichen die Basis für Kreative, mit ihrer Arbeit Geld zu verdienen. Zugleich sind Lizenz­verträge im Urheberrecht die Basis für Nutzer, kreative Leistungen verlässlich und im benötigten Umfang nutzen zu können.

Für Kreative genauso wie für (Kreativ-) Unternehmen aller Branchen und jeder Größe Lizenz­verträge zu erstellen, zu prüfen und zu verhandeln ist deshalb wesentlicher Teil unserer Arbeit im Urheberrecht. Und sollte es in einem Vertrag einmal zu Unstimmig­keiten kommen, kümmern wir uns auch darum – außer­gerichtlich und, wenn es sich nicht vermeiden lässt, natürlich auch mit Nachdruck vor Gericht.

Deshalb

  • erstellen, prüfen und verhandeln wir Lizenzverträge und Zusatz­vereinbarungen im Urheberrecht (Muster- und Individualverträge, AGB etc.) für alle Branchen, Medien und Kunstformen
  • kümmern wir uns um Einwilligungserklärungen, z. B. Model- oder Location-Releases etc.
  • prüfen wir Lizenzabrechnungen
  • überwachen wir vertraglich vereinbarte / gesetzte Fristen (Optionsfristen etc.)
  • kümmern wir uns um die Einhaltung von Verträgen bzw. vertraglichen Verpflichtungen neben Vergütungsansprüchen (Aufforderungen, Abmahnungen etc.)
  • setzen wir vertragliche Ansprüche aller Art außergerichtlich und vor Gericht durch
  • gehen wir gegen Vertrags­verletzungen vor und setzen daraus resultierende Ansprüche (Unterlassung, Schadensersatz etc.) durch

Veranstaltungen sind rechtlich oft eine recht aufwendige Angelegenheit – und zwar Veranstaltungen jeder Art, jeder Größe und in allen Branchen. Bei Konzerten und Tourneen, Messen oder Incentive-Events sind rechtliche Frage­stellungen und Grundregeln allerdings weniger unterschiedlich als die Veranstaltungen an sich. Und dabei gilt für alle Veranstaltungen – ob öffentlich oder nicht öffentlich: rechtliche Vorgaben einzuhalten ist ein Muss, um keine unnötigen (finanziellen) Risiken einzugehen.

Damit Veranstaltungen rechtlich von vornherein auf sicheren Füßen stehen, damit während der Veranstaltung jedenfalls an dieser Stelle alles problemlos funktioniert und damit auch in der Abwicklung der Veranstaltung alles möglichst reibungslos über die Bühne geht, kümmern wir uns um alles Veranstaltungs­rechtliche – von der Planung über Verhandlungen und Vertragsschlüsse, in der Umsetzung bis hin zur Abwicklung nach der Veranstaltung. Für professionelle Veranstalter und für Eventagenturen, für Messen und Unternehmen, die eigene Events durchführen,

  • klären wir u.a. in der Planungsphase Fragen zum Markenrecht / Wettbewerbsrecht und Titelschutz im Zusammenhang mit Naming von Veranstaltungen
  • erstellen, prüfen und verhandeln wir die notwendigen Verträge mit
    • Locations / Veranstaltungsorten
    • Künstlern, Managements, Agenturen
    • Dienstleistern wie z. B. Messebau, Bühnen- und Tontechnik etc.
    • Sponsoren
    • Kooperations­partnern
  • kümmern wir uns um Fragen zu behördlichen Genehmigungen oder ggfs. Auflagen
  • beraten wir im Hinblick auf GEMA, GVL und KSK etc.
  • klären wir Fragen zu (notwendigen) Veranstaltungsversicherungen

Geht es um Urheberrecht, geht es relativ schnell und oft auch um Verwertungsgesellschaften. Bei vielen nicht unbedingt geschätzt, haben z. B. GEMA, GVL, VG Wort und VG Bildkunst aber eine wichtige Funktion: Sie sorgen als Vertreter der Kreativen dafür, dass Kreative für ihre Arbeit entlohnt werden, wenn sie sich nicht unmittelbar um die Entlohnung für die Nutzung ihrer Werke kümmern können.

Insofern ist es nicht nur eine Frage von Recht und Gesetz, Beiträge an Verwertungs­gesellschaften zu entrichten, statt mit Urhebern direkt Verträge über Nutzung kreativer Arbeit zu schließen. Mit der GEMA und anderen Verwertungs­gesellschaften Nutzungs­verträge zu schließen und Gebühren zu entrichten ist auch eine Frage des Respekts, der Fairness und Anerkennung gegenüber Kreativen und ihrer Arbeit.

Aus diesem Grund kümmern wir uns für Kreative, aber natürlich auch für Unternehmen und andere Nutzer verlässlich um

  • die Beantwortung allgemeiner Fragen zur Mitgliedschaft für Urheber in der GEMA, GVL, VG Wort, VG Bildkunst etc.
  • Klärung, wann eine Vereinbarung mit GEMA, GVL, VG Wort oder VG Bildkunst etc. notwendig ist (Musik auf (öffentlichen) Veranstaltungen, Nutzung von Kunst­abbildungen etc.)
  • Planung gemafreier Veranstaltungen („nicht öffentlich“ etc.)
  • die Auswahl passender GEMA-Tarife für konkrete Events und andere Nutzungen (z. B. Websites) inkl. Anmeldung
  • allgemeine Verhandlungen und Vertrags­abschlüsse mit allen Verwertungs­gesellschaften (z. B. Pauschalvertrag, Gesamtvertrag etc.
  • Prüfung von Abrechnungen der Verwertungs­gesellschaften an Mitglieder
  • Durchsetzung von Forderungen gegen Verwertungs­gesellschaften und
  • ggfs. auch Schiedsstellen­verfahren