Wettbewerb

Wann kann ich eine einstweilige Verfügung beantragen?

Für die Beantragung einer einstweiligen Verfügung kann es viele Gründe. Leider sind diese in der Zivilprozessordnung (ZPO) nicht klar geregelt. 

In den folgenden Abschnitten klären wir die Fragen, wann es vorteilhaft ist, eine einstweilige Verfügung zu beantragen.

Markus Brehm | Rechtsanwalt

Update: 15.01.2025

In diesen Fällen ist eine einstweilige Verfügung sinnvoll

Abhängig von Ihrer individuellen Situation ist der Antrag auf eine einstweilige Verfügung sinnvoll, wenn Sie eines der folgenden Ziele im Marken-, Wettbewerbs- und Urheberrecht erreichen wollen:

1. Unterlassung

Bei rechtswidrigen Handlungen, denen man ausgesetzt ist, wird jedem ein Unterlassungsanspruch gesetzlich zugesprochen. Mit einer einstweiligen Verfügung können Sie den Antragsgegner zwingen, eine bestimmte Handlung künftig zu unterlassen. Damit soll eine fortlaufende Schädigung verhindert werden, bevor ein reguläres Gerichtsverfahren abgeschlossen ist. 

Beispiel:

Ein Unternehmen verwendet in seiner Werbung irreführende Aussagen über ein Konkurrenzprodukt, um sich Wettbewerbsvorteile zu verschaffen. Das betroffene Konkurrenzunternehmen beantragt eine einstweilige Verfügung, um die weitere Verbreitung dieser Werbung sofort zu unterbinden. Damit soll größerer Schaden verhindert werden, bis ein Hauptsacheverfahren abgeschlossen ist.

2. BEseitigung

Eine einstweilige Verfügung können Sie beantragen, um bereits bestehende Störungen oder Verletzungen beseitigen zu lassen.

Beispiel:

Ein Bild aus Ihrem Portfolio wird ohne Genehmigung auf der Homepage eines Unternehmens genutzt. Sie beantragen eine einstweilige Verfügung, damit das Unternehmen das Bild von der Webseite entfernt.

3. Auskunft und besichtigung

Eine einstweilige Verfügung dient dazu, Informationen oder Einsicht zu erhalten. Das ist besonders dann wichtig, wenn Sie befürchten, dass Beweismittel zerstört oder manipuliert werden könnten.

Beispiel:

Ein Urheber entdeckt, dass gefälschte Kopien seiner Werke verkauft werden, weiß aber nicht, wer für die Fälschungen verantwortlich ist. Mit einer einstweiligen Verfügung erhält der Antragsteller vom Verkäufer jegliche Informationen über den Hersteller der Fälschungen. Hat der Antragsgegner tatsächlich gegen das Urheberrecht verstoßen, steht dem Antragssteller ein Schadensersatz zu.

4. Widerruf

Hier dient die einstweilige Verfügung dazu, falsche Behauptungen öffentlich widerrufen zu lassen. Der Widerruf ist immer dann sinnvoll, wenn Rufschädigung oder geschäftsschädigende Aussagen im Raum stehen, die nachweislich unwahr sind.

Beispiel:

Ein Wettbewerber behauptet in seiner Werbung, dass Ihr Produkt minderwertig sei und gesundheitsschädliche Stoffe enthalte, was nicht der Wahrheit entspricht. Sie beantragen eine einstweilige Verfügung, um den Wettbewerber zum Widerruf dieser Aussage zu zwingen. 

5. Gegendarstellung

Im Rahmen des Marken-, Urheber- und Wettbewerbsrecht können Sie eine einstweilige Verfügung beantragen, um eine Gegendarstellung zu erzwingen. Auf diese Weise können Sie mit Ihrer Sichtweise den Sachverhalt richtigstellen.

Beispiel:

Ein Konkurrent hat öffentlich erklärt, dass Ihre Firma in einen Skandal verwickelt sei, was unwahr ist. Sie beantragen eine einstweilige Verfügung, um eine Gegendarstellung in demselben Medium veröffentlichen zu lassen.

5. Sicherstellung von Beweismitteln

Mit einer einstweiligen Verfügung können wichtige Beweismittel gesichert werden. Damit wird verhindert, dass diese möglicherweise verloren gehen oder vernichtet werden.

Beispiel:

Ein Fotograf vermutet, dass ein Unternehmen seine Fotos ohne Genehmigung in einem Werbekatalog verwendet. Er beantragt eine einstweilige Verfügung, damit diese Kataloge sichergestellt werden, bevor diese aus dem Verkehr gezogen werden können.

In diesen Fällen können Sie keine einstweilige Verfügung beantragen

Eine einstweilige Verfügung können Sie nur dann beantragen, wenn es sich um eine Rechtsverletzung handelt, die sich auf eine Handlung bezieht. 

Deswegen müssen Sie auf andere Rechtsmittel zurückgreifen, wenn folgender Fall vorliegt: 

  • Geldforderungen

Geht es um offene Zahlungsforderungen, können Sie keine einstweilige Verfügung beantragen. In solchen Fällen sollten Sie die Möglichkeit nutzen, ein gerichtliches Mahnverfahren einzuleiten. Auf diese Weise kommen Sie schneller an Ihr Geld.

  • Rechtsverletzungen mit reinem Vermögensbezug

In Fällen von Vertragsstreitigkeiten ist der Streit ausschließlich vermögensrechtlicher Natur. Dieser bezieht sich dann nur auf den Austausch von Waren oder Dienstleistungen, ohne dass ein dringender, irreversibler Schaden droht.

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