Vertretung von Unternehmen gegen GEMA Forderungen – Pflicht zum Vertragsschluss?

Wir erhalten derzeit mehrfach Anfragen von Unternehmen, welche von der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) mit der Zusendung von Vertragsunterlagen kontaktiert werden. Teils über einen längeren Zeitraum wurde ein nunmehr von uns vertretenes Unternehmen zur Unterzeichnung der vorgefertigten Verträge aufgefordert – und zwar, ohne dass aus unserer Sicht auch nur ein Anlass für eine vertragliche Beziehung zur GEMA gegeben wäre.

Alleine das Vorgehen der GEMA wirkt bereits befremdlich. Die Frage, ob unsere Mandantschaft hier vertrags- bzw. abgabepflichtig ist, müssen voraussichtlich die Gerichte klären. Wir haben die Bemühungen der GEMA jedenfalls zurückgewiesen und bereits seit einigen Wochen nichts mehr gehört.

Wir halten Sie insofern auf dem Laufenden!