Urheberrecht – Streit zwischen Social-Media-Agentur, PR-Agentur und Herausgeber eines Magazins

Wir haben einen Herausgeber eines Magazins erfolgreich vor dem Landgericht Frankfurt am Main vertreten.

Unserer Mandantschaft (GmbH) wurde vorgeworfen, Fotografien eines Models veröffentlicht zu haben ohne die dazu notwendigen Rechte gehabt zu haben. Der Streit wurde im Dreiecksverhältnis zwischen der Social-Media-Agentur, die behauptete, Rechteinhaberin zu sein, einer PR-Agentur, welche für die Gestaltung des gesamten Layouts des Magazins zuständig war und unserer Mandantin als Herausgeberin des Magazins ausgetragen.

Die Klage der Social-Media-Agentur wurde vom Landgericht Frankfurt am Main abgewiesen, die Klägerin hat die Kosten des gesamten Rechtsstreits zu tragen. Die Entscheidung ist jedoch noch nicht rechtskräftig.