UPDATE – Filesharing – LG Frankfurt bestätigt Klageabweisung gegen RKA in der Berufung

Wir hatten bereits darüber berichtet, dass wir für unseren Mandanten einen Erfolg vor dem AG Frankfurt gegen die Kanzlei RKA und die Koch Media GmbH erringen konnten.

https://www.kanzleibrehm.de/abmahnung-fileashring-ag-frankfurt-weist-klage-von-rka-ab-sekundaere-darlegungslast/

In der Berufungsinstanz hat nunmehr das LG Frankfurt das erstinstanzliche Urteil bestätigt. Unser Mandant haftet nicht für den Vorwurf des Filesharings. Er konnte die ihm obliegende sekundäre Darlegungslast erfüllen.