Wir hatten bereits darüber berichtet, dass wir für unseren Mandanten einen Erfolg vor dem AG Frankfurt gegen die Kanzlei RKA und die Koch Media GmbH erringen konnten.
https://www.kanzleibrehm.de/abmahnung-fileashring-ag-frankfurt-weist-klage-von-rka-ab-sekundaere-darlegungslast/
In der Berufungsinstanz hat nunmehr das LG Frankfurt das erstinstanzliche Urteil bestätigt. Unser Mandant haftet nicht für den Vorwurf des Filesharings. Er konnte die ihm obliegende sekundäre Darlegungslast erfüllen.