Zu Beginn des Jahres 2022 konnten wir für einen gewerblichen Mandanten erreichen, dass an ihn adressierte Warensendungen aus Japan, welche gebrauchte aber zu 100% authentische Artikel von Luxusmarken wie PRADA, RIMOWA und Louis Vuitton enthielten, auch ausgeliefert wurden.
Das zuständige Hauptzollamt hatte mehrere Sendungen an unsere Mandantschaft zunächst zurückgehalten, weil es sich nach Ansicht der Behörde um Produktfälschungen handele. Weder das Hauptzollamt in Person der zuständigen Beamten noch die Rechtevertreter der betroffenen Hersteller konnte diesen Verdacht bestätigen, weshalb die Waren letztlich an unsere Mandantschaft ausgeliefert werden mussten.
Trotz der massiven Fehleinschätzung der Zollbehörde und einer zunächst passiven Haltung der Rechteinhaber konnte unserer Mandantschaft zu ihrem Recht verholfen werden.