Markenrechtliche Abmahnung
Sie haben eine Abmahnung wegen Verletzung von Markenrecht erhalten? Man wirft Ihnen die Verwendung eines geschützten Begriffes oder Logos vor? Zudem fordert man von Ihnen die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung meist vierstelliger Beträge?
Als Empfänger einer markenrechtlichen Abmahnung sieht man sich einer Menge von Vorwürfen und Forderungen ausgesetzt.
Das ist der Vorwurf
Mit einer markenrechtlichen Abmahnung wird dem Empfänger vorgeworfen, eine Bezeichnung oder ein Logo, welches als Marke in Deutschland, der EU oder international geschützt ist, ohne Zustimmung des Markeninhabers im geschäftlichen Verkehr verwendet zu haben.
Warum ist das so?
Alleine der Inhaber der geschützten Marke darf entscheiden, wer seine Marke im geschäftlichen Verkehr verwenden darf. Der Markeninhaber hat insofern ein in § 14 Markengesetz verankertes Ausschließlichkeitsrecht.
Das ist die Rechtslage
Eingetragene Marken entfalten Schutz für bestimmte Waren und Dienstleistungen. Eine Marke schützt den Inhaber aber nur vor unbefugter Verwendung seiner Marke für die geschützten Waren und Dienstleistungen oder solcher Waren und Dienstleistungen, die zu den Geschützten ähnlich sind.
Darüber hinaus kann der Inhaber der geschützten Marke Dritten nicht nur die Verwendung eines identischen Zeichens untersagen sondern unter der Voraussetzung diverser Umstände auch die Verwendung von Zeichen und Worten, welche seiner Marke ähnlich bzw. verwechslungsfähig sind.
Aber: Voraussetzungen für Markenschutz
Wie Sie sehen, sind an eine berechtigte markenrechtliche Abmahnung diverse Voraussetzungen geknüpft. Diese sind:
- Verwendung des geschützten Zeichens oder eines Zeichens, welches zu dem geschützten Zeichen verwechslungsfähig ist.
- Handeln im geschäftlichen Verkehr
- Markenmäßige Verwendung der geschützten Marke
- Die Verwendung muss ohne Zustimmung des Markeninhabers erfolgt sein
Aus diesen Voraussetzungen für eine berechtigte Abmahnung ergeben sich auch diverse Möglichkeiten, eine erhaltene Abmahnung als unberechtigt zurückzuweisen.
Unser Tipp
Wir prüfen Ihre Abmahnung im Markenrecht. Wir sagen Ihnen, ob die eben genannten Voraussetzungen vorliegen. Darüber prüfen wir auch, ob die Marke, aus welcher der Inhaber seine Rechte herleitet, widerspruchsfrei und rechtskräftig eingetragen ist und womöglich auch, ob die entsprechende Marke benutzungspflichtig ist und auch rechtserhaltend durch den Markeninhaber benutzt wird.
Darüber hinaus ist bei der Verwendung von nicht identischen sondern womöglich ähnlichen Zeichen immer zu prüfen, ob tatsächlich Verwechslungsgefahr zwischen den beiden Zeichen vorliegt. Auch dies sollte durch einen im Markenrecht fachkundigen Rechtsanwalt geschehen.
Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung im Markenrecht und im Umgang mit markenrechtlichen Abmahnungen beraten wir ständig Unternehmen zu ihren Möglichkeiten beim Erhalt einer markenrechtlichen Abmahnung.
Kostenlose telefonische Erstberatung! Kontaktieren Sie uns
Grundsätzlich empfehlen wir bei Erhalt einer markenrechtlichen Abmahnung folgendes:
- Nehmen Sie keinen Kontakt zur abmahnenden Kanzlei auf.
- Unterzeichnen Sie nicht vorschnell eine beigefügte Unterlassungserklärung.
- Aber: Beachten Sie unbedingt die gesetzten Fristen. Die Nichteinhaltung der Fristen kann den Erlass einer einstweiligen Verfügung zur Folge haben, wodurch erhebliche Mehrkosten entstehen.
- Und: Lassen Sie sich umfassend zu Ihren Möglichkeiten, den Risiken und den entstehenden Kosten beraten. Das konkrete Vorgehen ist stets abhängig vom Einzelfall.
Wir bemühen uns um eine sofortige Rückmeldung – weil „Zeit“ hier „Geld“ bedeutet! Wir beraten und vertreten Sie zielführend. Selbstverständlich berücksichtigen wir die wirtschaftlichen Interessen Ihres Unternehmens. Zudem gilt es wegen der oft kurzen Fristen, schnell zu sein und transparent in Bezug auf die für unsere Leistungen entstehenden Kosten. Beides können Sie von uns erwarten – genauso wie die inhaltliche Kompetenz und Erfahrung.
Im Rahmen unserer kostenlosen telefonischen Erstberatung informieren wir Sie umfassend.
Wenden Sie sich vertrauensvoll an uns solange es noch nicht zu spät ist.
Reagieren Sie unbedingt vor Fristablauf!
Markenrecht und Wettbewerbsrecht. In diesen Bereichen sind wir zu Hause.
Wie wir das alles tun? Prüfend, gestaltend, verhandelnd oder streitend. Als punktuelle Unterstützung oder im Rahmen einer langfristigen Zusammenarbeit. Ganz nach Ihren Bedürfnissen. Jedenfalls persönlich, schnell und unkompliziert.