Interview der Wirtschaftswoche mit RA Markus Brehm zum Thema Markenrecht

Medien: Die Redaktion der Wirtschaftswoche hat RA Markus Brehm zu einem aktuellen Fall des Markenrechts rund um Yoko Ono und eine Bar in Hamburg interviewt. Lesen Sie hier weiter: http://www.wiwo.de/lifestyle/yoko-ono-verklagt-yoko-mono-und-john-lemon-warum-es-so-riskant-ist-namen-abzuwandeln/20643638.html Vielen Dank für Ihr Interesse! Ihre Kanzlei Brehm

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Verwechselungsgefahr zwischen „Skype“ und „Sky“ bejaht – Klage von „Skype“ abgewiesen

Das EuG verwehrt dem Internettelefonie-Unternehmen Skype für das Wort-/Bildzeichen „skype“ den Schutz als Gemeinschaftsmarke. Das Gericht der Europäischen Union bestätigt, dass eine zu große Ähnlichkeit mit der Wortmarke «Sky» des Pay-TV Giganten und daher Verwechselungsgefahr besteht (EuG, Urteil vom 05.05.2015 – T-423/12; T-183/13; T-184/13). Bereits im Jahr 2004 meldete das Unternehmen Skype beim Harmonisierungsamt für […]

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