Abmahnung „Lamzac“ v. Marijn Oomen durch Heinrich Partner Rechtsanwälte – Hilfe und Tipps

Unserer Kanzlei liegt ganz aktuell eine Abmahnung der Kanzlei Heinrich Partner Rechtsanwälte (HPR) aus Frankfurt am Main vor. Diese mahnen im Auftrag von Herrn Marijn Aart Willem Oomen aus den Niederlanden die Verletzung von gewerblichen Schutzrechten an dem „Sitzsack“ „Lamzac“ ab.

Was ist Gegenstand der Abmahnung?

Unserem Mandanten wird vorgeworfen, über die Handelsplattform eBay Fälschungen des Sitzsacks, dessen Erfinder Herr Oomen offenbar ist, angeboten zu haben. Da das Design des Sitzsackes „Lamzac“ einzigartig sein und einen besonders ästhetischen Effekt aufweisen soll, hat Herr Oomen den Sitzsack für den Bereich der Europäischen Union als Gemeinschaftsgeschmacksmuster (bzw. Design) eintragen und schützen lassen.

Weiter sei die Form der mit Luft zu befüllenden Liege durch die individuelle schöpferische Leistung des Erfinders als Werk nach § 2 Nr. 4 UrhG geschützt und eröffne somit auch den Anwendungsbereich des Urheberrechtsgesetzes.

Was wird gefordert?

Die Kanzlei fordert von unserem Mandanten konkret

  • die sofortige Unterlassung der vorgeworfenen Handlungen sowie
  • die Zahlung von EUR 1.973,90.

Darüber hinaus werden Auskunfts- und Vernichtungsansprüche geltend gemacht.

Unsere Empfehlung:

Sollte Ihnen ebenfalls eine Urheber-, Markenrechts-, Wettbewerbsrechts- oder Designrechtsverletzung von der Kanzlei HPR in Verbindung mit dem Sitzsack „Lamzac“ vorgeworfen werden, empfehlen wir dringend, die Sache ernst zu nehmen und sich kompetent beraten zu lassen.

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Wir beraten Sie hinsichtlich Ihrer Verteidigungsmöglichkeiten und Risiken und klären Sie über die zu erwartenden Kosten auf.

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Ihre Kanzlei Brehm

Ihr Experte bei Abmahnungen.